Das Personalleasing wurde erfunden, um Unternehmern zu helfen. Wir finden für Sie das richtige Personal, das Ihren Anforderungen entspricht.

Wir stellen alle rechtlichen Unterlagen (z. B. Arbeitsvisa), Versicherungen und andere vereinbarte Lösungen zur Verfügung.

Bei Personalleasing handelt es sich um ein dreiseitiges Verhältnis. Während bei einem klassischen Arbeitsverhältnis zwei Parteien – ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber – beteiligt sind, ist beim Personalleasing das entleihende Unternehmen der Dritte. Bei einem Zeitarbeitsverhältnis schließt der Arbeitgeber oder das entleihende Unternehmen mit dem angemieteten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage der angemietete Arbeitnehmer vorübergehend für einen Dritten, das entleihende Unternehmen, unter dessen Leitung und Aufsicht zur Arbeit entsandt wird. Das Vermietungsunternehmen und die Nutzerfirma schließen eine Schuldvereinbarung ab, die ihre Zusammenarbeit regelt.

Das Personalleasing ist sowohl für Unternehmer gedacht, der keine Mitarbeiter einstellen möchten, als auch für kleinere Unternehmen, die einen Auftrag erhalten haben, aber selbst nicht über ausreichend Mitarbeiter verfügen, um die erhöhte Arbeitsbelastung zu bewältigen. Bei Personalleasing verbleiben alle personalbezogenen Aktivitäten bei der Leasingfirma. Das Unternehmen bekommt so mehr Zeit, um sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren.

 

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